Rechtliche und sozialwissenschaftliche Expertise in Verbindung

Für die Umsetzung sozialer Innovationen sind zumeist entsprechende ordnungs- und sozialrechtliche Regelungen erforderlich. Juristische Expertise gehört mit zur Gestaltung von Lebenswirklichkeiten und der Einlösung von Grundrechten: Sozialrecht bedeutet Grundrechtsrealisierung. Um die Dynamiken des gesellschaftlichen, demografischen und fachwissenschaftlichen Wandels und Fortschritts umzusetzen und zu gestalten, ist eine verantwortliche Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen durch die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene erforderlich. Ein Alleinstellungsmerkmal von AGP Sozialforschung ist die fundierte Verbindung sozialwissenschaftlicher mit der entsprechenden juristischen Expertise.

 

Stimme zum AGP-Jubiläum 30plus: "Ergiebige Symbiose"

"Ich danke Professor Klie für unzählige Denkanstöße bei Worpsweder Frischdenkertreffen, bei vielen Gesprächen in Berlin und bei nur manchmal kontroversen, dafür aber immer hoch fachlichen Austauschen in der ganzen Republik."

Dr. Irene Vorholz, Beigeordnete für Soziales und Arbeit, Deutscher Landkreistag, Berlin