Evaluation der Pflegeberatung gem. § 7a Abs. 7 Satz 1 SGB XI

Zeitraum: 12.2010 - 06.2011
Gefördert durch: GKV-Spitzenverband

Leitung: Prof. Dr. habil. Thomas Klie
Verantwortliche Ansprechpersonen: Birgit Schuhmacher
Mitarbeitende: Christiane Hellbusch, Norman Pankratz (zze), Jella Riesterer (zze)
Kooperationspartner:

Projektziel

Evaluation der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI

Beschreibung

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde die Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI eingeführt. Danach haben Pflegebedürftige seit 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen. Ziel dieser in Ergänzung zum § 7 SGB XI erweiterten Pflegeberatung ist es, Pflegebedürftigen eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen zukommen zu lassen und auf die dazu erforderlichen Maßnahmen hinzuwirken. Der Evaluation dieses Angebots liegt ein differenziertes Design zugrunde, das sowohl eine Befragung der Pflegekassen als auch die von Nutzern vorsah und einen Überblick über die Pflegeberatungsstrukturen in den 16 Bundesländern gibt. Zehn Fallstudien sind außerdem Bestandteil des Evaluationsauftrages.

Weiterführende Informationen

  • Klie, Thomas; Frommelt, Mona; Schneekloth, Ulrich; Behrend, Sabine; Göhner, Anne; Heislbetz, Claus et al. (2012): Evaluation der Pflegeberatung nach § 7 a Abs. 7 Satz 1 SGB XI. Hg. v. GKV-Spitzenverband. Berlin.
  • GKV-Spitzenverband Pflegeberatung nach § 7a SGB XI